Gfi Forexmatch Kaufen


BENUTZERBEDINGUNGEN FÜR GFI SWAPS EXCHANGE LLC Mit Wirkung vom 2. Oktober 2013 gelten die im nachfolgenden Lizenzvertrag festgelegten Bedingungen für alle Personen oder Organisationen, die auf die von GFI Swaps Exchange LLC betriebenen Systeme zugreifen oder diese nutzen Ich akzeptiere die untenstehende Schaltfläche, und Sie (Benutzer) werden sich damit einverstanden erklären, dass sie mit allen in dieser Lizenzvereinbarung (dieser Vereinbarung) und dem Regelwerk (die Regeln) von GFI Swaps Exchange LLC (SEF ). Wenn Sie nicht mit allen Bedingungen dieser Vereinbarung einverstanden sind, sind Sie nicht berechtigt, auf die Dienste (wie nachstehend definiert) zuzugreifen oder diese zu nutzen. Aktivierte Begriffe, die in dieser Vereinbarung ohne Definition verwendet werden, haben die Bedeutung, die diesen Begriffen in den Regeln zugeschrieben wird. 1. Zugang und Dienste. (A) SEF bietet dem Nutzer Zugang zu seiner Handelsplattform und den damit verbundenen Dienstleistungen (die Dienstleistungen). SEF verpflichtet sich, vorbehaltlich der in dieser Vereinbarung festgelegten Bedingungen (soweit sie von Zeit zu Zeit geändert, modifiziert oder ergänzt werden können), den Regeln und dem anwendbaren Recht (zusammen die Anforderungen) die Nutzung der Dienste für den Nutzer zu ermöglichen Entweder direkt oder über einen Drittanbieter. Der Benutzer verpflichtet sich, die SEF nur unter strikter Einhaltung der Anforderungen zu verwenden. Im Falle eines Konflikts zwischen den Regeln und diesem Abkommen ersetzt die Geschäftsordnung alle in diesem Abkommen enthaltenen widersprüchlichen Bestimmungen. Soweit der Nutzer die Handelsplattform zum Zwecke der Durchführung von Geschäften in Swaps zugänglich macht und verwendet, muss ein Swap entweder freiwillig an eine Derivate-Clearing-Organisation oder eine Clearing-Stelle, die bei der Securities and Exchange Commission registriert ist, Eine Wertpapier-Clearing-Agentur), die Anforderungen in Bezug auf diese Transaktion auch alle Bedingungen und Konditionen in die Regeln der jeweiligen Derivate-Clearing-Organisation oder Securities Clearing-Agentur. (B) Der Nutzer hat für die Teilnahme an der SEF im Auftrag eines Teilnehmers (Sponsoring-Teilnehmer), einer vom Sponsoring-Teilnehmer (Sponsoring Access Sponsor) oder einer Clearing-Firma (Sponsoring Clearing Firm) benannten Sponsor-Zugangsfirma, Gebrauch zu machen. Der Nutzer darf die SEF nicht verwenden oder darauf zugreifen, es sei denn, der Nutzer ist von einem Sponsoring-Teilnehmer oder von einer Sponsoring-Sponsor-Zugangsfirma oder einem autorisierten Vertreter (so wie er in der SEF-Clearing-Firma-Genehmigung verwendet wird) durch einen Sponsoring-Clearing als registrierter Händler bezeichnet worden Firma. Der Begriff Sponsor wird hier verwendet, um sich auf den Sponsor des Sponsoring-Teilnehmers oder gegebenenfalls auf die Sponsoring-Sponsoring-Zugangsfirma oder die Sponsoring-Clearing-Firma zu beziehen. (C) Sowohl SEF als auch der Benutzer-Sponsor stellen dem Benutzer eine oder mehrere Benutzeridentifikationen, erste Passwörter, digitale Zertifikate und andere Geräte (zusammen Authenticators) zur Verfügung, die es dem Benutzer ermöglichen, auf die SEF zuzugreifen. Der Benutzer wird ein solches Anfangskennwort sofort ändern. Der Benutzer kann auf die SEF zugreifen und diese nur verwenden, indem er solche Authentifizierer verwendet und der Benutzer geeignete Schritte unternimmt, um die Vertraulichkeit aller Authentifizierer zu wahren und die Authentifizierer vor unberechtigter Nutzung zu schützen. Der Benutzer gestattet es keiner anderen Person, die SEF mit Hilfe von Benutzer-Authentifizierungsstellen zu verwenden, und der Nutzer hat SEF unverzüglich über unberechtigte Nutzung oder Missbrauch der SEF sowie über jeglichen Verlust, Diebstahl, unbefugte Verwendung oder Missbrauch von Authenticators, die dem Benutzer bekannt sind, zu informieren. 2. Verfügbarkeit der SEF. (A) SEF kann nach eigenem Ermessen jederzeit und aus irgendeinem Grund ohne vorherige Ankündigung des Nutzers einen Aspekt der SEF ändern oder die Verfügbarkeit der SEF beschränken oder beseitigen, vorausgesetzt, dass ohne Einschränkung des vorstehenden Rechts SEF Wird, sobald es vernünftigerweise möglich ist, eine solche Änderung oder Beschränkung, die SEF vernünftigerweise glaubt, die Nutzerbenutzung der SEF zu beeinträchtigen, kommerziell vernünftige Anstrengungen unternommen, den Nutzer zu benachrichtigen. (B) Der Nutzer erkennt an, dass der Nutzer SEF über das Internet oder über andere für den Nutzer-Sponsor und SEF akzeptable Mittel nutzen wird und dass der Zugriff auf das Internet und die SEF von zahlreichen Faktoren, Technologien und Systemen abhängt, die alle darüber hinausgehen Die Behörde und Kontrolle der SEF. Der Nutzer erkennt an, dass SEF nicht für die Unfähigkeit des Nutzers, auf die SEF zuzugreifen, haftet oder dafür verantwortlich ist, sei es als Folge eines Fehlers, einer Störung oder eines Ausfalls der SEF oder von Dritten, die vom Benutzer für den Zugriff auf die SEF verwendet werden. (C) Der Nutzer (oder der Nutzer-Sponsor) erhält auf eigene Kosten Computer, Computersysteme (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Server und Peripheriegeräte), Betriebssysteme, Anwendungen, Kommunikationssoftware, Internet Browser, Telekommunikationsausrüstung, Drittanbieteranwendungen und andere Ausrüstung und Software (die Ausrüstung), die für den Benutzer erforderlich sind, um auf die SEF zuzugreifen und diese zu verwenden, wobei die Geräteanforderungen von Zeit zu Zeit von SEF nach angemessener Vorankündigung an den Benutzer geändert werden können. Der Nutzer erkennt an und stimmt zu, dass SEF nicht für Probleme, Fehler oder Fehlfunktionen in Bezug auf die SEF verantwortlich ist, die sich aus Dateneingabefehlern des Benutzers oder eines anderen Nutzers der SEF oder der Leistung oder dem Ausfall von Geräten oder Telekommunikationsdiensten ergeben , Internetverbindung, Internetdienstanbieter oder sonstige Drittanbieter-Software oder Kommunikationsanbieter oder jede andere Störung oder ein Problem, das nicht allein der SEF zuzurechnen ist. 3. Bestimmte Nutzungsbeschränkungen. Der Nutzer ist für alle Informationen und Inhalte verantwortlich, die der Nutzer auf dem SEF überträgt oder anderweitig über das SEF zur Verfügung stellt und das über User Authenticators (ob vom Benutzer autorisiert oder nicht autorisiert) übermittelt oder zur Verfügung gestellt wird. Der Nutzer stimmt zu, dass er die SEF nicht direkt oder indirekt in einer Weise einsetzt, die die SEF beeinträchtigt oder stört oder die SEF sonst in Verruf bringen könnte, (ii) in irgendeiner Weise, die gegen geltendes Recht verstößt , Regel oder Regulierung, oder (iii) Erhebung oder Speicherung personenbezogener Daten über andere Nutzer, Schöpfer, Sponsoren oder Betreiber der SEF. Darüber hinaus darf der Nutzer weder direkt noch indirekt (A) jegliche Vertraulichkeitserklärung, Marken oder sonstige Eigentumsmerkmale, die über SEF (B) hochgeladen oder über die SEF übertragen oder übermittelt werden dürfen, entfernen, ablegen oder verdecken Alle Informationen, Daten oder Materialien, die Viren, Wurm, Trojanisches Pferd, Zeitbombe oder andere Merkmale enthalten oder verkörpern, die dazu bestimmt sind, die Betriebsabläufe zu deaktivieren, zu beschädigen oder zu stören, einen unbefugten Zugriff zu erlauben oder zu löschen, Hardware, Netzwerk oder andere Technologien oder (C) Maßnahmen ergreifen, die den SEF-Systemen eine unangemessene Belastung auferlegen. SEF ist berechtigt, jegliche Informationen oder Inhalte zu entfernen, die gegen einen beliebigen Begriff oder eine Bedingung verstoßen, der die Nutzung der SEF allgemein rechtfertigt, oder die nach eigenem Ermessen ansonsten zu beanstanden sind. 4. Laufzeit und Kündigung. (I) Wenn der Nutzer ein registrierter Händler ist, der von einer Teilnehmer - oder Sponsored Access Company benannt ist, so ist der Nutzer berechtigt, auf die SEF zuzugreifen und diese zu nutzen, bis zum frühesten Eintritt der folgenden Ereignisse: (w) Der Nutzer ist kein registrierter Trader gemäß Die Regeln, (x) Benutzer Sponsoring-Teilnehmer oder Sponsoring Sponsored Access Company ist nicht mehr Teilnehmer oder Sponsored Access Company gemäß den Regeln oder (y) Nutzerrechte aus diesem Vertrag werden gemäß diesem Abschnitt 4 beendet. ( Ii) Ist der Nutzer ein autorisierter Repräsentant, der von einer Clearingfirma benannt wurde, so ist die Berechtigung des Nutzers, auf die SEF zuzugreifen und diese zu nutzen, bis zum frühesten Eintritt der folgenden Ereignisse gültig: (x) der Sponsoring Clearing Firm oder der SEF auf Verlangen des Sponsoring-Clearing-Firma, beendet Benutzer Zugang zu der SEF, (y) die Sponsoring-Clearing-Firma ist keine Clearing-Firma für Teilnehmer oder (z) Benutzerrechte aus diesem Vertrag werden gemäß diesem Abschnitt beendet ) Zusammenfassung Aussetzung. SEF kann gemäß den Regeln die Nutzung und den Zugang der Nutzer zu den SEF gemäß den Regeln aussetzen, widerrufen, beschränken, bedingen, einschränken oder qualifizieren. (C) Wirkung der Kündigung. Bei Kündigung aus irgendeinem Grund wird der Nutzer die Nutzung des SEF einstellen und alle Authenticators, die sich im Besitz oder in der Kontrolle des Nutzers befinden, vernichten. Ein Benutzer, dessen Handelsberechtigungen und sonstige Zugriffsrechte auf die SEF ausgesetzt, widerrufen oder gekündigt werden, bleiben an die Regeln und Anforderungen, jeweils für den Benutzer, gebunden und unterliegen der Gerichtsbarkeit der SEF in Bezug auf alle Angelegenheiten Die vor einem solchen Widerruf oder einer Kündigung und vor und während dieser Aussetzung entstanden sind. Darüber hinaus sind alle Darstellungen, Gewährleistungen und Vereinbarungen, die durch Benutzer (einschließlich der in Abschnitt 6) in oder gemäß diesem Abkommen und den Bestimmungen dieses Abschnittes 4 (c) (Wirkung der Kündigung), Abschnitt 5 (proprietäre Informationen) Abschnitt 7 (Haftungsbegrenzung), Abschnitt 8 (Kooperationsberatung, Informationen und Zustimmungen), Abschnitt 10 (Bekanntmachungen), Abschnitt 11 (Geltendes Recht), § 15 (Drittbegünstigte), § 16 ( Salvatorische Klausel) und § 18 (Abhilfemaßnahmen nicht ausschliesslich) die Kündigung dieses Vertrages überleben. 5. Eigentumsvorbehalt. (A) SEF behandelt Informationen, die vom Nutzer gemäß den Regeln erhoben werden. (B) Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, dass er die gesetzlichen Bestimmungen vertraulich behandelt und vertraulich behandelt. 6. Darstellungen und Gewährleistungen. Der Nutzer stellt SEF folgende Zusicherungen und Gewährleistungen dar, die jedes Mal, wenn der Benutzer auf die SEF zugreift und verwendet, wiederholt wird: (a) Der Benutzer hat die volle Vollmacht und Berechtigung zur Ausführung (durch Anklicken der Schaltfläche I accept unten) B) dieses Abkommen ist gemäß den Bestimmungen (c) rechtswirksam, gültig, verbindlich und vollstreckbar gegen den Nutzer, und weder die Ausführung noch die Durchführung dieses Vertrages durch den Benutzer oder die Nutzung der SEF durch den Benutzer nach diesem Abkommen verstößt gegen jede Vereinbarung (D) Der Nutzer hat alle Registrierungen, Lizenzen und Zustimmungen, die für den Benutzer erforderlich sind, um auf die SEF zuzugreifen und diese zu nutzen, aufrechtzuerhalten und zu behalten. (E) Der Nutzer hat alle Regeln, die für Benutzer und Benutzer zugänglich sind, überprüft und verstanden Und die Benutzung der SEF (f) Der Benutzer wird sich an die Anforderungen halten und an diese gebunden sein, und (g) Der Nutzer ist keine von den Vereinigten Staaten von Amerika verhängte Handlung oder andere Sanktionen, einschließlich der Länder oder Personen, die auf Listen erscheinen Die vom Amt für ausländische Vermögensgegenstände kontrolliert werden, der US-Abteilung des Finanzministeriums 7. Haftungsbegrenzung. Der Nutzer erkennt an und stimmt zu, dass der Zugang zu dem SEF auf allen Ebenen und mit allen Mängeln und ohne Gewährleistung jeglicher Art erfolgt. Der Nutzer erkennt an, dass seine Nutzung der SEF den in der Geschäftsordnung festgelegten Haftungsbeschränkungen unterliegt. 8. Gerechte Mittel. Der Nutzer erkennt an und stimmt zu, dass die Verletzung der Nutzerpflichten nach den Absätzen 1, 3 und 5 einen nicht wieder gutzumachenden Schaden für SEF oder seine Diensteanbieter oder Lizenzgeber verursachen würde, die nicht nur durch Geldschäden entschädigungsfähig sind, Dass SEF oder ein Dritter Dienstleister oder Lizenzgeber, die von SEF einen Teil der Dienstleistungen oder des Systems erworben haben, berechtigt sind, Unterlassungsansprüche und sonstige Rechte zu erheben Entlastung, ohne die Notwendigkeit der Nachweis Geldschäden oder Entsendung einer Anleihe oder andere Sicherheit. Jede derartige Billigkeitsregelung berührt nicht die sonstigen Rechte und Rechtsbehelfe, die SEF oder ihre Drittanbieter oder Lizenzgeber im Rahmen dieses Abkommens haben können. 9. Zusammenarbeit, Information und Zustimmung. Während der Nutzer die SEF und für einen Zeitraum von fünf Jahren nach Beendigung einer solchen Nutzung verwendet, stellt der Nutzer SEF oder den Regulatory Services Provider alle diese Zusammenarbeit, Informationen und Zustimmungen zur Verfügung, die nach den Regeln erforderlich sind. Jede im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung verlangte oder zugelassene Ankündigung gilt als ausgeliefert und erhält (a) bei persönlicher Übergabe an die zu meldende Partei (b) an einem Geschäftstag nach Hinterlegung bei einem inländischen Überträger, der als Nächstes bestimmt (C) fünf Tage nach Zusendung per Einschreiben, Postversand mit Rücksendung der Ware oder d) bei Übermittlung per E-Mail während der normalen Geschäftszeiten des Empfängers oder nicht per E-Mail Am nächsten Geschäftstag und, wenn an Benutzer, der an Benutzer adressiert ist, an der Adresse oder E-Mail-Adresse, die vom Benutzer mit der SEF gemäss den Regeln registriert ist, oder wenn an SEF an: GFI Swaps Exchange LLC 55 Water Street New York, 10041 Achtung: General Counsel oder eine andere Adresse wie SEF kann von Zeit zu Zeit schriftlich gegenüber dem User angeben. Falls die SEF einen Sponsor bekannt gibt, gilt diese Anzeige als an den Nutzer gerichtet. Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des Bundesstaates New York und wird nach Maßgabe des innerstaatlichen Rechts ausgeübt und vollstreckt. Alle hieraus entstehenden Streitigkeiten werden nach Maßgabe der in der Geschäftsordnung festgelegten Fristen, einschließlich der in der Geschäftsordnung vorgesehenen Frist für die Geltendmachung des Anspruchs und der Zahlung der Kosten, erhoben. Der Nutzer unterliegt der Zuständigkeit der SEF für den Zugang und die Nutzung der SEF durch den Benutzer. SEF kann nach alleinigem Ermessen dieses Abkommen und die Anforderungen jederzeit und nach und nach durch schriftliche Mitteilung an den Nutzer ändern, ändern oder ergänzen. Der Nutzer ist nicht berechtigt, diese Vereinbarung oder einen Teil davon oder den Nutzen oder die Belastung zu übertragen oder zu übertragen oder zu übertragen. Jede beabsichtigte Abtretung, die gegen diesen Abschnitt verstößt, ist nichtig. SEF kann ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Nutzers dieses Übereinkommen oder seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag an irgendeine seiner verbundenen Unternehmen oder im Zusammenhang mit der Fusion oder dem Erwerb von SEF oder dem Verkauf aller oder im Wesentlichen seines gesamten Vermögens übertragen oder übertragen. Dieses Abkommen ist für die Parteien, ihre jeweiligen Nachfolger und zugelassenen Abtretungen verbindlich und verpflichtet. Die Rubriküberschriften werden nur zur besseren Orientierung eingefügt und begrenzen in keiner Weise irgendeine der hier dargelegten Bestimmungen oder beeinträchtigen den Bau dieses Vertrages. Das männliche Geschlecht soll die weibliche und die singuläre Zahl umfassen den Plural und umgekehrt. Sofern der Kontext nichts anderes erfordert, sind (i) Wörter im Singular den Plural und die Wörter im Plural enthalten die singulären (ii) Bezugnahmen auf die Regeln auf solche Regeln, die von Zeit zu Zeit gelten (iii) jede Bezugnahme auf eine Zeit Bedeutet die Zeit in New York, New York und (iv) jegliche Verwendung des Wortes einschließlich wird so ausgelegt, dass es einschließlich, aber nicht beschränkt auf, sofern nicht anders angegeben. 15. Drittbegünstigte. Eine Bestimmung dieses Vertrages beabsichtigt, ausdrücklich oder implizit, eine Leistung oder ein Handlungsrecht auf einen Dritten zu übertragen. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages durch Gerichtsentscheidung, Satzung, Rechtsstaatlichkeit oder anderweitig gehalten oder ungültig gemacht worden sein, so bleibt der Rest dieses Abkommens unberührt und insoweit gelten die Bestimmungen dieses Abkommens als trennbar. Kein Versäumnis von SEF zur Ausübung eines Rechts oder Rechtsbehelfs im Rahmen dieses Abkommens wird als Verzicht darauf oder von einer Forderung ausgeübt, und es wird auch keine einzelne oder teilweise Ausübung eines Rechts oder Rechtsbehelfs ausgeschlossen Jede andere oder weitere oder künftige Ausübung oder die Ausübung eines anderen Rechts oder Rechtsmittels. 18. Abhilfemaßnahmen nicht ausschliesslich. Kein Rechtsbehelf, das durch eine Bestimmung dieses Abkommens verliehen wird, soll sich ausschliessender anderer Rechtsbehelfe ausschließen, es sei denn, dies ist ausdrücklich in diesem Abkommen vorgesehen, und jeder Rechtsbehelf ist kumulativ und zusätzlich zu jedem anderen Rechtsbehelf, der hier oder nachher oder danach oder danach gegeben wird Im Gesetz oder im Eigenkapital, gesetzlich oder anderweitig. Jegliche Verzögerung oder Nichterfüllung der Leistung durch SEF im Rahmen dieses Abkommens wird nicht als Verletzung angesehen und wird in dem Ausmaß entschuldigt, in dem diese Verzögerung oder das Versagen durch ein Ereignis verursacht wird, das über die angemessene Kontrolle über SEF hinausgeht, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Handlungen Von Zivil - oder Militärbehörden, Streiks oder sonstigen Arbeitskämpfen, Bränden, Unterbrechungen in der Telekommunikation oder Internet - oder Netzanbieterdiensten, Handlungen oder Unterlassungen eines Drittanbieter-Hardware - oder Softwareanbieters oder eines Drittanbieter-Kommunikationsanbieters, Stromausfällen und Regierungsstellen Beschränkungen. 20. Verwendung von elektronischer Post. Alle E-Mails, die an oder von SEF gesendet werden, können von ihren Unternehmens-E-Mail-Systemen empfangen oder anderweitig gespeichert werden und unterliegen einer Archivierung, Überwachung oder Überprüfung durch und Offenlegung einer anderen Person als dem Empfänger. Der Nutzer verpflichtet sich, keine Bestellungen oder Anfragen an SEF über E-Mail oder andere elektronische Mitteilungen zu übermitteln, es sei denn, dies wird von einem autorisierten SEF-Vertreter ausdrücklich zugelassen. 21. Gesamter Vertrag. Diese Vereinbarung enthält die gesamte Vereinbarung der Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung und ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen, Versteigerungen, Zusicherungen, Gewährleistungen, Anträge auf Angebot und Verhandlungen zwischen SEF und dem Nutzer oder Nutzer - Sponsor, falls vorhanden, in Bezug auf die Gegenstand der vorliegenden Vereinbarung. FÜR GFI FOREXMATCHtrade ELEKTRONISCHES BROKERSYSTEM Diese Benutzerbedingungen für das GFI ForexMatchtrade Electronic Brokerage System (das vorliegende Abkommen) beschreibt Ihre Rechte und Pflichten und gibt die Bedingungen an, unter denen Sie elektronische Brokerage-Systeme, APIs oder Plug-Ins von GFI39 verwenden können (Zusammen oder einzeln, das System-System). Bitte lesen Sie dieses Dokument sorgfältig durch. Durch die Installation, den Zugriff oder die Nutzung des Systems oder eines Teils davon bestätigen Sie, vertreten und bestätigen, dass Sie ein genehmigter Nutzer sind (wie nachfolgend definiert), und dass eine juristische Person, die GFI berechtigt hat, das System zu nutzen, zustimmt An die in diesem Vertrag enthaltenen Bedingungen gebunden zu sein. GFI kann einen Kunden ermächtigen, das System gemäß einem genehmigten Benutzerregistrierungsformular oder einer Genehmigungsvereinbarung, einer elektronischen Quittierung oder einer Online-Vereinbarung oder einer anderen anwendbaren schriftlichen Dokumentation (jeweils die "Genehmigte Benutzerregistrierungsdokumentation") zu verwenden. Das System, wie hierin definiert, umfasst das GFI FX Blotter und andere elektronische GFI-Brokerage-Systeme für andere Produkte, die durch den Zugriff auf das GFI ForexMatchtrade Electronic Brokerage System zugänglich sein können. Die Genehmigte Benutzerregistrierungsdokumentation legt das "Relevante GFI-Entitätszertifikat" fest, das von Zeit zu Zeit das System betreibt und als Inter-Dealer-Broker im Zusammenhang mit dem System tätig ist und an dem sich jedes Relevante GFI-Unternehmen beteiligt Die sich aus den Bestimmungen dieses Abkommens ergeben. Diese Einheit wird im Folgenden als GFI-Quotierung bezeichnet. Für den Fall, dass userCustomer keine Genehmigte Benutzerregistrierungsdokumentation erstellt hat, ist die Nutzung des Systems eine Vereinbarung, die durch diese Vereinbarung gebunden ist, und in diesem Fall bestimmt die GFI (nach alleinigem Ermessen) das Relevante GFI-Unternehmen, das von Zeit zu Zeit Zeit das System betreibt und in der Funktion eines Inter-Dealer-Brokers in Verbindung mit diesem System handelt. Das System bietet dem Kunden die Möglichkeit, Transaktionen in bestimmten Finanzprodukten oder Derivaten, einschließlich OTC-Währungspaaroptionen, Derivaten oder anderen Verträgen und Instrumenten, zu tätigen, um diese Transaktionen mit anderen Kontrahenten (quot Transactions quot) abzustimmen. Das System wird für Ihre Nutzung durch GFI unter den Bedingungen und unter den in dieser Vereinbarung festgelegten Bedingungen zur Verfügung gestellt. Wenn Sie die hier aufgeführten Bedingungen nicht akzeptieren, ist GFI nicht bereit, Ihnen die Nutzung des Systems zu gestatten, und Sie sollten das System sofort beenden. Sie müssen (i) mindestens 18 Jahre alt sein, (ii) von einem Kunden angestellt sein, dass GFI das System gemäß der Genehmigten Benutzerregistrierungsdokumentation genehmigt hat und (iii) vom Kunden autorisiert ist, das System gemäß den Bestimmungen dieser Richtlinie zu verwenden (Ein "Approved User" - Zertifikat). Wenn Sie kein anerkannter Benutzer sind, wie im vorherigen Satz definiert, sollten Sie sofort aufhören, das System zu verwenden. Es liegt in Ihrer Verantwortung, diese Vereinbarung regelmäßig zu überprüfen. GFI behält sich das Recht vor, diese Vereinbarung jederzeit und ohne vorherige Ankündigung und nach eigenem Ermessen jederzeit durch Aktualisierung dieser Webseite zu ändern, und Ihre fortgesetzte Nutzung des Systems nach Änderungen durch GFI stellt die Annahme dieser Änderungen dar. Darüber hinaus kann GFI dem Kunden von Zeit zu Zeit bestimmte Zusatzbestimmungen über die tatsächliche Nutzung des Systems ("Nutzungsregeln") mitteilen. Der Kunde stimmt zu, dass jede Verpflichtung gemäß diesem Abkommen in gleicher Weise für die genehmigten Nutzer gilt und dass der Kunde dafür Sorge trägt, dass diese genehmigten Benutzer in Übereinstimmung mit diesen Bedingungen handeln. Jegliche Bezugnahme auf den Kunden gilt gleichermaßen für den genehmigten Benutzer, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Anforderungen, die in einer bestimmten Weise handeln oder nicht handeln. Zugang zum System Der Zugang und die Benutzung des Systems durch das System unterliegen ferner den Bestimmungen der Geschäftsordnung. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bestimmungen der Nutzungsbedingungen und den Bestimmungen dieser Vereinbarung haben die Bestimmungen der Nutzungsbestimmungen Vorrang. GFI ist berechtigt, die Nutzungsbestimmungen zu einer angemessenen vorherigen schriftlichen Kündigung zu ändern, die in Form einer E-Mail oder einer schriftlichen Mitteilung an den genehmigten Benutzer oder Kunden erfolgen kann. aber . Dass jede Änderung sofort nach Bekanntmachung des Anerkannten Nutzers oder Kunden erfolgen kann, wenn in der begründeten Stellungnahme von GFI39 das System und die GFI in die Lage versetzt werden, die anwendbaren gesetzlichen oder aufsichtsrechtlichen Anforderungen, das geltende Marktabkommen oder die Erleichterung des weiteren Betriebs zu erfüllen Oder Verwendung des Systems oder eines Teils davon. Die fortgesetzte Nutzung des Systems durch den Kunden nach Eingang einer solchen Mitteilung stellt die Annahme einer solchen Änderung dar. Der Kunde erkennt an, dass er auf eigene Kosten für die Beschaffung, Installation, den Betrieb und die Instandhaltung von Internet-Bandbreiten sowie Zugangs-, Kommunikations - oder sonstigen Informationen, die für den Zugriff auf das System erforderlich sind, verantwortlich ist. Betriebsanleitungen und eine Beschreibung der erforderlichen Mindestanforderungen für den Zugriff und die Nutzung des Systems sind bei GFI jederzeit nach angemessener Anforderung erhältlich. Lizenzgewährung GFI gewährt dem Kunden bis zur Beendigung dieses Vertrages gemäß Ziffer 14 eine widerrufliche, nicht ausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare Lizenz zur Installation und Nutzung des Systems zum alleinigen Zweck (i ), Die über den Systemor Transaktionen tätigen und (ii) Empfang und Übermittlung von Marktdaten (wie nachstehend definiert), die durch das System erzeugt oder durch das System zur Verfügung gestellt werden, von Zeit zu Zeit. Der Kunde wird sich nicht vergewissern, dass seine Mitarbeiter und zugelassenen Nutzer das System nicht manipulieren, anpassen, zurückentwickeln, dekompilieren, disassemblieren, ändern, zuweisen, verkaufen, übertragen, verpachten, laden, kopieren, verbreiten oder anderweitig veräußern Marktdaten ganz oder teilweise. GFI wird während der Laufzeit dieses Vertrages das System dem Kunden zu den von ihm festgelegten Tagen und Stunden zur Verfügung stellen und dem Kunden von Zeit zu Zeit mitteilen. Bei der Nutzung des Systems und beim Trading tritt der Kunde als Auftraggeber und nach geltendem Recht, Reglement und Marktkonvention auf. GFI garantiert nicht, dass das System immer zugänglich ist und der Kunde bestätigt, dass der Zugriff auf und der Betrieb des Systems durch Umstände außerhalb der GFI39s-Kontrolle verhindert werden kann. GFI ist jederzeit berechtigt, die Verfügbarkeit des gesamten Systems oder eines Teils des Systems nach eigenem Ermessen mit oder ohne Mitteilung an den Kunden zurückzuziehen, auszusetzen oder zu verändern. GFI haftet nicht für Verluste, Kosten oder Schäden, die dem Kunden oder den anerkannten Benutzern aufgrund von Systemen oder Kommunikationsausfällen oder Unterbrechungen oder Verzögerungen der Verfügbarkeit des Systems entstehen. Der Kunde akzeptiert und erklärt sich damit einverstanden, dass er für alle Zuordnungen, Zugriffe und Verbindungen sowie alle damit verbundenen Fehler oder Probleme mit Drittanbietersystemen oder Software, die noch nicht installiert wurden und für die GFI nicht Eigentum von GFI ist, vollständig verantwortlich ist. GFI hat das Recht, den Zugang zu allen oder Teilen des Systems zu unterbrechen oder einzuschrän - ken oder zu unterbrechen, ohne dem Kunden oder Vertreter des Kunden den Zugang zum System zu gewähren (Ii) GFI in ihrer begründeten Stellungnahme dies für angemessen erachtet, wenn sie (i) der Kunde oder der / die zugelassene / n Benutzer / in nicht berechtigt ist Maßnahmen, die zum Schutz und zur Wahrung der Sicherheit oder Integrität des Systems, der Rechte des GFI39 im System oder anderer zugelassener Benutzer des Systems erforderlich sind, oder (iii) GFI-Verdachtsmärkte oder Systemmissbrauch, Missbrauch oder Nichtgebrauch. GFI behält sich das absolute Recht vor, nach eigenem Ermessen und ohne vorherige Ankündigung jegliche vorgeschlagene Transaktion abzulehnen, die für GFI aus irgendeinem Grund unzumutbar ist, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Gründe, die in den Nutzungsbestimmungen oder der GFI39- Wenn die vorgeschlagene Transaktion die festgesetzten Grenzen überschreitet oder aufgrund eines offensichtlichen Fehlers oder eines Markt - oder Systemmissbrauchs oder Missbrauchs vorliegt. SYSTEM TRADING BRINGS SPEZIELLE RISIKEN FÜR STIMMBROKERED MARKETS, WELCHE COUNTERPARTIES NICHT VORTEILE NICHT ENTFERNEN KÖNNEN. GFI KANN NICHT ZU VERANTWORTLICH FÜR MANIFEST ODER OBVIOUS EINGANG ODER ANDEREN FEHLEN, DIE IN HANDELSFÄHIGEN UNGEWÖHNLICHEN ODER OFF-MARKETPREISEN ODER PRINCIPAL DEAL BETRÄGEN UND ALLE ERGEBNISMÄßIGEN HÄNDLER ERGEBEN KÖNNEN, KÖNNEN GEMACHT WERDEN, OHNE HAFTUNG FÜR GFI (UND EIGNUNG OHNE HAFTUNG IM GERICHTSVERLAUF GFI VERLETZT, SELBST ZU STORNEN). AUF ENTDECKUNG DURCH KUNDE VON WAS GELIEFERT WURDE, EINE FEHLENDE, DISKREPANZ ODER AUSLASSE IM VERHÄLTNIS ZU DEN KUNDEN ÜBER DAS SYSTEM VORGESEHENEN ANWEISUNGEN ODER HÄNDLERN ZU BEACHTEN, KANN DER KUNDE GFI IMMEDIATLICH ZUR KONTAKTIERUNG EINES GFI-BROKER-VERTRETERS BEKANNTEN. GFI HABE DAS RECHT (ABER NICHT DIE VERPFLICHTUNG), EINE TRANSAKTION OHNE HAFTUNG AUF RÜCKSTÄNDIGEN GRÜNDEN ABZUFÜLLEN, EINSCHLIESSLICH, OHNE EINSCHRÄNKUNG, AUF JEDEN IN DEN NUTZUNGSBESTIMMUNGEN ODER GFI39S HANDELSFEHLERPOLITIK ODER DURCH VERMEIDENDER FEHLER ODER MARKT ODER SYSTEMMISCHUNG ODER MISSBRAUCH. GFI39s Rolle in Bezug auf jede Transaktion wird nur als Name-Passing-Agent-Broker. GFI darf weder direkt noch indirekt ein Auftraggeber für eine Transaktion sein oder für irgendeine Transaktion, die vom Kunden oder von einer Gegenpartei getätigt wurde, verantwortlich sein oder auf andere Weise garantieren. Die Nutzung des Systems GFI bestätigt die ordnungsgemäß ausgeführten Geschäfte elektronisch durch eine durch das System übermittelte Ausführungsbestätigung oder durch Handelsbestätigungen, die über die üblichen Backoffice-Kommunikationsmodi zwischen GFI und Customer39s Backoffice (jeweils ein Bestätigungsquot) ausgegeben werden. Bestätigungen, die an den Kunden gesendet werden, spiegeln die Bedingungen der Transaktion wider, die von einem genehmigten Benutzer gemäß diesem Vertrag abgeschlossen wurden, und der Kunde hat GFI unverzüglich nach Erhalt der Irrtümer oder Fehler in der Bestätigung zu benachrichtigen, sofern eine Stornierung einer Transaktion erfolgt Vorbehaltlich Ziffer 4.5. GFI haftet nicht für Handelsdifferenzen oder sonstige Fehler, die infolge von Bestätigungen angegeben sind oder entstehen, für die GFI innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt dieser Bestätigung keine Auskunftsmitteilung erhalten hat. Der Kunde und nicht GFI ist ausschließlich und ausschließlich für die Transaktionen des Kunden und für alle Schäden, Ausgaben oder Verbindlichkeiten verantwortlich, die aufgrund von Verschulden oder Fahrlässigkeit des Kunden entstehen, sowie der Fehler oder die Fahrlässigkeit von Personen, die der Kunde hat Berechtigt, das System im Auftrag des Kunden zu nutzen oder eine Person, die über die Passwörter oder Identifikationen ("Identifikationsnummern") eines der zugelassenen Benutzer Zugang zu der Website des Systems oder der GFIgroupGFInet-Website (der Website) erhält. GFI ist nicht haftbar oder verantwortlich für den Fall der Missbrauch, Missbrauch oder Diebstahl von IDs. GFI ist nicht verpflichtet, zu überprüfen, ob alle Informationen, die dem System von einer Person zugesandt wurden, die die gültigen IDs des Kunden verwendet hat, vom Kunden genehmigt wurden und der Kunde an sämtliche Angebote, Angebote und sonstigen Aufträge und Befehle und daraus resultierenden Transaktionen gebunden ist. Im Zusammenhang mit der Nutzung des Systems durch den Kunden wird die Funktionsweise des Systems (einschließlich der Anpassung der Angebote und Angebote, die das System erhalten hat, sowie die Durchführung der Transaktionen in Bezug auf diese) auf der Grundlage von allen Angeboten, (I) Kunde (ii) jede Person, die auf das System zugreift, unter Verwendung der Gültigkeitserklärung des Kunden39 oder (iii) eines GFI-Mitarbeiters im Namen des Kunden und in jedem Fall in der Form und in der Weise, Die Zeit, in der die vom System erhaltenen Informationen ermittelt werden (unabhängig davon, ob diese Informationen vor dem Erreichen des Systems geändert oder verfälscht wurden) und stets den internen operativen Geschäftsregeln des Systems unterliegen. Der Kunde stimmt dem globalen Charakter des Internets und des Systems zu, sicherzustellen, dass zugelassene Benutzer nur dann Zugriff auf das System erhalten, wenn sie gemäß den geltenden Gesetzen, einschließlich der Gesetze und Vorschriften der Gerichtsbarkeit oder der Gerichtsbarkeit, in denen die Genehmigte Benutzer befinden sich oder wo der Kunde registriert ist. Missbrauch des Systems Der Kunde ist verpflichtet, (i) alle von GFI dem Kunden mitgeteilten angemessenen Anweisungen in Bezug auf den Zugang und die Benutzung des Systems (ii) von GFI unverzüglich über jeglichen Systemdefekt oder unberechtigten Zugriff zu informieren Oder Änderung des Systems, dem der Kunde bekannt wird, und (iii) für jede Transaktion verantwortlich zu sein, die durch das System aufgrund des Missbrauchs des Systems ausgeführt wird. Der Kunde darf das System nicht mit der Absicht nutzen, die Zahlung von Provisionen zu vermeiden (z. B. durch Verwendung des Systems, um eine potenzielle Gegenpartei zu identifizieren, um direkt mit der Gegenpartei außerhalb des Systems handeln zu können, oder durch die Eingabe eines niedrigen Transaktionsvolumens Das System mit der spezifischen Absicht, nachträglich weitere identische Transaktionen mit demselben Kontrahenten außerhalb des Systems einzugehen, in jedem Fall ohne Verwendung von GFI als Broker). Provisionen und Zahlung Der Kunde erkennt an, dass GFI für jede Transaktion, die im Auftrag des Kunden durch das System ausgeführt wird, eine Provision (das "Provisionsquot") erhebt. All Commissions, where applicable, in relation to Transactions executed via the System shall be paid (without any right of set-off or deduction) on invoice or demand at the rates and on the basis agreed between Customer and GFI from time to time. All such fees are exclusive of any applicable sales or value added tax. GFI shall send Customer an invoice for the appropriate commissions, and payment of such commissions shall be due within 30 days of the date of invoice. Customer shall be responsible for interest on all amounts overdue by more than thirty (30) days at a rate of the lesser of one percent (1.0) per month or the maximum rate allowable by applicable law. Exercise of FX Options. GFI may make available an FX Option exercise function (the quotExercise Servicequot) through the System in its discretion. In the event that GFI makes the Exercise Service available and GFI executes a Transaction on behalf of Customer which involves a foreign exchange option (an quotFX Optionquot), then Customer may exercise such FX Option (to the extent such FX Option is to be exercised) through the Exercise Service in accordance with the Rules of Use or other written instructions provided by GFI. THE PARTIES AGREE THAT GFI39S LIABILITY IN CONNECTION WITH THE PROVISION OF THE EXERCISE SERVICE SHALL BE EXPRESSLY LIMITED AS SET FORTH IN SECTION 15 BELOW. GFI reserves the right not to provide the Exercise Service, or to modify, suspend, or terminate, or change the nature, composition or availability of, the Exercise Service at any time in its sole discretion and, in such cases, Customer39s shall be solely responsible for the exercise of any outstanding FX Options directly with Customer39s counterparty. Representations and Warranties The Approved User represents and warrants that: (a) if it is an Australian participant, it is a professional investor who is trading: ( i) on its own behalf or (ii) on behalf of another professional investor or (b) if is not a participant in Australia, it is a professional or institutional investor in the jurisdiction in which the participant trades, who is trading: ( i) on its own behalf or (ii) on behalf of another professional investor. FOR FENICStrade USERS BY INSTALLING, ACCESSING OR USING FENICS APIS, PLUG-INS, SOFTWARE, INTERACTIVE TRADING SYSTEM, OR BACK OFFICE SYSTEMS (TOGETHER OR INDIVIDUALLY THE SYSTEM) OR ANY PART THEREOF, YOU ACKNOWLEDGE, REPRESENT AND CONFIRM THAT YOU HAVE THE AUTHORITY TO ENTER INTO AND BIND YOU AND YOUR EMPLOYER TO THIS AGREEMENT (TOGETHER YOU AND YOUR EMPLOYER SHALL BE HEREINAFTER REFERRED TO AS THE USER) AND AGREE TO BE BOUND BY THE FOLLOWING TERMS OF USE (THE AGREEMENT) WITH FENICS SOFTWARE LIMITED. AND ITS AFFILIATES (FENICS). FENICS RESERVES THE RIGHT TO MODIFY THESE TERMS OF USE AT ANY TIME, SO USER SHOULD REVIEW THESE TERMS OF USE WHENEVER ACCESSING OR USING THE SYSTEM. USER MAY ALSO BE REQUIRED, FROM TIME TO TIME, TO ACCEPT AN ELECTRONIC LICENSE AGREEMENT WITH A THIRD PARTY PROVIDING THE SOFTWARE OR ANY ELEMENT OF THE SOFTWARE CONTAINED IN THE SYSTEM. IF USER DOES NOT AGREE TO THESE TERMS, DO NOT INSTALL, ACCESS OR USE THE SYSTEM OR THE SOFTWARE CONTAINED HEREIN (THE SOFTWARE). For the purposes of the above, Affiliates shall mean a company that directly or indirectly through one or more intermediaries, controls, or is controlled by, or is under common control with Fenics. Fenics grants to the User (and individuals withinworking for the User and permissioned by Fenics) on the terms below a non-exclusive, non-transferable, non-sublicensable license to install and use the System only in order to request quotes from and trade with other authorized users of the System. The User will not and will ensure that its staff will not, tamper with, adapt, reverse engineer, decompile, disassemble, modify, assign, sell, transfer, lease, charge, copy, disseminate or otherwise dispose of, the Software or the System or System tradeprice data in whole or in part. Fenics may, from time to time, notify the User of additional rules applicable to the use of the System. When the User uses the System to facilitate the arrangement of Trades (Trades in the scope of this Agreement means the sale or purchase of certain securities or financial instruments), User will only act as principal and in accordance with applicable law, regulation and market convention and Fenics shall not be party to any Trades. The User will be responsible for completing and documenting Trades arranged via the System with any counterparties. For information purposes only, Fenics will provide the User electronically with a notice for any Trades arranged via the System, or where applicable, deliver such notice over customary back-office communication modes established between Fenics and Users back-office. User warrants that it has full power and authority to enter into (i) this Agreement and (ii) Trades with other Users arranged via the System. Fenics does not guarantee that the System will always be accessible and the User acknowledges that access to and operation of the System may be prevented by circumstances beyond Fenics control. System trading involves special risks of which counterparties should not unfairly take advantage. Accordingly, Fenics will not be liable or responsible for manifest or obvious input, or other errors which may result in Trades at manifestly unusual or off-market prices, or sizes. If User discovers what it believes to be an error, discrepancy or omission in relation to any instructions submitted or Trades executed via the System, it shall immediately notify Fenics by contacting their designated Fenics representative. In the event of such notice or in the event of a dispute between the parties to a Trade, Fenics shall, in its sole discretion and where legally permitted, use reasonable efforts to provide to the Users concerned electronic records relating to such Trades that may be retained by the System. User accepts and agrees that it is entirely responsible for all mapping with any third party system that has not been installed by Fenics. Fenics shall have the right to cancel any transaction on reasonable grounds including, without limitation and in Fenics sole reasonable opinion, on grounds of manifest error or market or system abuse or misuse. Fenics reserves the right to charge a fee for the use of the System, which User will be notified of in writing from time to time. User agrees that any fees shall be invoiced and shall be due and payable with in thirty (30) days of receipt of the applicable invoice. User agrees to pay interest at the rate of two percent (2) per month or, if lower, the maximum rate allowed by law, on outstanding and unpaid fees for the purpose of covering Fenics collection costs as well as interest. User, not Fenics, is solely and exclusively responsible for its Trades and for any and all damages, expenses, or liabilities incurred or suffered as a result of Users fault or negligence, as well as the fault or negligence of any individuals that it authorises to access and use the System on its behalf or any individual gaining access to the System using the passwords or identifications (ID) provided to the User by Fenics. Fenics shall not be liable or responsible in the event of any misappropriation, misuse or theft of any IDs. Recognising the global nature of the Internet and the System, User agrees to ensure that its employees will only be granted access to the System if they are eligible to offer, arrange andor enter into Trades pursuant to all applicable law, including the laws and regulations of the jurisdiction or jurisdictions where it is located, where its company is organised, or from where such employees trade. Fenics represents and warrants that Fenics is either the owner, or has obtained and currently holds all rights necessary to grant the licenses and rights granted hereby, for the use of the System as set out in this Agreement. Fenics shall defend and indemnify User against a claim that the System licensed and used within the scope of this Agreement infringes any copyright, patent or other intellectual property right within the European Union or United States of a third party, provided that: (a) User notifies Fenics in writing as soon as practicable and within 30 (Thirty) days of the claim (b) Fenics has sole control of the defence and all related settlement negotiations while taking into account Users reasonable interests and (c) User provides Fenics with reasonable assistance, information, and authority necessary to perform the above (at Fenics expense for reasonable out of pocket expenses). If the System becomes, or in Fenics opinion is likely to become, the subject of any such claim or action, then Fenics may either: (i) procure for User the right to continue using same as contemplated hereunder (ii) modify same to render same non-infringing or (iii) replace same with equally suitable, functionally equivalent, compatible, non-infringing copy of the System or (iv) if none of the foregoing are reasonably commercially available, terminate this Agreement. The provisions of the preceding Clause 8.1 shall be the full extent of Fenics liability for the infringement of the intellectual or industrial property rights of any third party. Fenics shall have no liability for any claim of infringement based on: (a) the combination or use of the System furnished under this Agreement with programs or data not furnished by Fenics, if such infringement would have been avoided by the use of the System without such programs or data or (b) use of the System contrary to the terms of this Agreement. User acknowledges and agrees that it is responsible, at its own expense, for procuring, installing, operating andor maintaining any internet bandwidth and access, communications, other information technology items that are required to access the System. The operating instructions and description of the minimum required configuration to access and use the System are available from Fenics at any time upon reasonable request. Each party agrees to regard and preserve as confidential all information (including all Tradesorders entered onto the System) related, but not limited to, the business and activities of the other party (Confidential Information). Except as provided herein each party agrees to hold Confidential Information in strict confidence and will not disclose such Confidential Information to any person, firm or enterprise, or use (directly or indirectly) any such Confidential Information for its own benefit or the benefit of any other party, unless authorised by the other party in writing. Confidential Information shall not be considered confidential to the extent such information is: (i) already known free of restriction at the time it is obtained (ii) subsequently learned from an independent third party free of restriction and without breach of this Agreement (iii) is or becomes publicly available through no wrongful act of the receiving party or (iv) is independently developed without reference to any Confidential Information of the other party. Furthermore, either party shall be entitled to disclose such Confidential Information as it may be required to disclose by law or under the rules of any applicable regulatory authority. User acknowledges that Fenics compiles and disseminates for sale or otherwise trade and pricing data on a no-names basis in various forms including data arising from use of the System. Copyright and all intellectual property in such data belongs solely to Fenics. Each party acknowledges and agrees that, monetary damages would be difficult to calculate and may not adequately compensate the other party in connection with an actual or threatened breach of any of the foregoing provisions of this Section 10 by such party. Accordingly, each party hereby expressly waives all rights to raise the adequacy of the other partys remedies at law as a defense if the other party seeks to enforce by injunction or other equitable relief the due and proper performance and observance of any of the foregoing provisions of this Section 10. Notwithstanding the foregoing, each party shall be entitled to pursue any other available remedies at law or equity, including the recovery of monetary damages, with respect to the actual or threatened breach of the foregoing provisions of this Section 10. Fenics has the right at any time to withdraw, suspend or modify the availability of all or part of the System in its absolute discretion with or without notice to the User. Either party may terminate this Agreement forthwith on written notice to the other. Immediately on termination, the User shall cease to use the System, shall withdraw its outstanding requests or offers to Trade and shall deliver to Fenics or destroy all copies of the Software in its possession or control. Limitation of Liability TO THE MAXIMUM EXTENT PERMITTED BY APPLICABLE LAW, NEITHER FENICS, NOR ANY OTHER FENICS ENTITY OR AFFILIATE, NOR ITS SOFTWARE SUPPLIERS, SHALL BE LIABLE FOR ANY INDIRECT, INCIDENTAL, SPECIAL, EXEMPLARY, PUNITIVE OR CONSEQUENTIAL DAMAGES ARISING OUT OF OR IN CONNECTION WITH THIS AGREEMENT, THE TERMS OF USE (AS DEFINED BELOW) ANY INSTRUCTIONS, TRADES OR USE OF THE SYSTEM, REGARDLESS OF THE FORM OF ACTION OR THE BASIS OF THE CLAIM AND WHETHER OR NOT FENICS HAS BEEN ADVISED OF THE POSSIBILITY OF SUCH DAMAGES. SAVE IN RESPECT OF CLAUSE 8.1 (INDEMNITY), IN NO EVENT SHALL FENICS TOTAL LIABILITY TO USER FOR ALL DAMAGES, LOSSES AND CAUSES OF ACTIONS (WHETHER IN CONTRACT OR TORT, INCLUDING BUT NOT LIMITED TO, NEGLIGENCE) EXCEED THE AMOUNT PAID BY USER (BY WAY OF FEES) TO FENICS, IF ANY, FOR ACCESSING THE SYSTEM. FOR THE AVOIDANCE OF DOUBT AND UNLESS SPECIFICALLY STATED OTHERWISE HEREIN, THE EFFECT OF THE CONTRACTS (RIGHTS OF THIRD PARTIES) ACT 1999 SHALL BE EXCLUDED TO THE FULLEST EXTENT PERMITTED BY LAW FROM THIS AGREEMENT AND NO THIRD PARTY SHALL HAVE ANY RIGHTS UNDER THE TERMS OF THIS AGREEMENT. Any provision in this Agreement which must survive the termination or expiration of this Agreement including all obligations to pay any fees due and not yet paid at the time of termination shall survive and continue after any expiration or termination of this Agreement and shall bind the parties and their legal representatives, successors and assigns. The parties to this Agreement are and shall remain independent contractors, and nothing herein shall be construed to create a partnership or joint venture between them. At no time shall a failure or delay in enforcing any provisions, exercising any option or requiring performance, be construed to be a waiver. No liability or loss of rights under this Agreement shall arise from any delay or failure in performance (other than payment) caused by Force Majeure Event which is circumstances beyond the reasonable control of the party affected thereby, including, without limitation, acts of God, fire, flood, war, government action or compliance with laws or regulations. This Agreement is to be read in conjunction with, but shall not supersede, any other agreements or licenses that the User may have executed with Fenics. This Agreement may not be assigned or transferred by either party without the prior written consent of the other. The validity, construction and performance of this Agreement shall be governed and construed in accordance with the internal laws of England and Wales without regard to the conflicts of law provisions thereof and shall be subject to the exclusive jurisdiction of the courts located in England. The User should note that certain companies within the GFI group of companies, to which Fenics belongs, are regulated by the FSA in the United Kingdom and by the Securities and Exchange Commission and FINRA in the United States. Driving directions to GFI Group Inc. and product information about GFI FOREXMATCH is provided. GFI FOREXMATCH is a service created by GFI Group Inc. in 55 Water Street, 28th Floor. New York, NY, 10041. The GFI FOREXMATCH is a service related to Financial investment in the field of securities and derivative financial instruments providing pricing, market and trading information for securities by electronic means via a global computer network automated securities brokerage services, namely, execution and management of transactions involving securities by electronic means via a global computer network. The GFI FOREXMATCH service is now being marketed in the United States for sale. The GFI FOREXMATCH is in the category of Insurance Financial Services. Get in contact with the owner. GFI Group Inc. of this GFI FOREXMATCH. or visit them at their place of business in the map. Write a review about the service with this GFI FOREXMATCH. Or, contact the owner GFI Group Inc. of the GFI FOREXMATCH trademark by filing a request to communicate with the Legal Correspondent for licensing, use, andor questions related to GFI FOREXMATCH. The correspondent of the GFI FOREXMATCH is Jason M. Vogel of Kilpatrick Townsend Stockton LLP, The Grace Building, 1114 Avenue of the Americas New York NY 10036-7703. Status Status Date: CONTINUED USE AND INCONTESTIBILITY ACCEPTED Goods and Services: Financial investment in the field of securities and derivative financial instruments providing pricing, market and trading information for securities by electronic means via a global computer network automated securities brokerage services, namely, execution and management of transactions involving securities by electronic means via a global computer network Published For Opposition Date: GFI Group Inc. 55 Water Street, 28th Floor. New York, NY, 10041 Mark Drawing Code: Standard Character Mark Trademarkia lets you see how your personal name, product name, trademark name or username is being used on any of 530 new and popular social networks. Be the first to reserve your name and get help stopping others from using it - all in one place Please Rate and Review for GFI FOREXMATCH GFI FOREXMATCH is providing Financial investment in the field of securities and derivative financial instruments providing pricing, market and trading information for securities by electronic means via a global computer network automated securities brokerage services, namely, execution and management of transactions involving securities by electronic means via a global computer network. - If you are new to LegalForce, please just enter your contact email and create a password before you review it. If you already have a LegalForce account, please enter your accounts email and password before you review it.

Comments